Muss der Arbeitgeber die Interessenvertretungen informieren?

Der Betriebs- oder Personalrat sowie die Schwerbehindertenvertretung haben darüber zu wachen, dass der Arbeitgeber seine Pflicht zur Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements erfüllt. Dies ist nur möglich, wenn sie darüber informiert werden, dass ein Mitarbeiter nerhalb der letzten zwölf Monate sechs Wochen arbeitsunfähig war. Diese Information – und nur diese darf der Arbeitgeber auch ohne Einverständnis der betroffenen Person weitergeben.

Weitere Informationen

entnommen dem ZB info 3_2006

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