Erhebungsbogen zur Regelungspraxis und zum Entwicklungsstand des betrieblichen Eingliederungsmanagements

Vorbemerkung - Ein Instrument der IG Metall

Verändern beginnt mit dem Feststellen was ist. Der Erhebungsbogen zur Regelungspraxis und zum Entwicklungsstand des betrieblichen Eingliederungsmanagements unterstützt gezielt die Ist-Stand-Analyse in der Orientierungsphase. Damit lassen sich Schwachstellen aufdecken und Fortschritte beurteilen. So entsteht ein realistisches Bild der Ausgangslage.

Der Bogen

Eingliederungsregelung

Am Standort gibt es bei wiederholter oder lang andauernder Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten eine Eingliederungsregelung oder ein Eingliederungsverfahren:
.................................................................................Ja / Nein

Ein Eingliederungsverfahren existiert nur für spezielle Erkrankungen (z.B. Sucht- oder psychischen Erkrankungen):
.................................................................................Ja / Nein

Verfahrensgestaltung

Bei wiederholter oder lang andauernder Arbeitsunfähigkeit werden die Arbeitsunfähigkeitszeiten von der Personalabteilung erfasst:
.................................................................................Ja / Nein

Der Betriebsrat/ die Schwerbehindertenvertretung wird über wiederholte oder lang andauernde Arbeitsunfähigkeit informiert:

  • von der Personalabteilung
  • vom Vorgesetzten
  • von der Sozialberatung
  • vom Eingliederungsmanager
  • von Sonstigen

Dem Betriebsrat bzw. der Schwerbehindertenvertretung werden auch die Beschäftigten mit einer Tätigkeitseinschränkung mitgeteilt
.................................................................................Ja / Nein 

Eine betriebliche Stelle nimmt während der Arbeitsunfähigkeit schriftlich oder persönlich Kontakt zu den betroffenen Beschäftigten auf:

  • der Betriebsrat
  • die SBV
  • die Sozialberatung
  • der Eingliederungsmanager
  • der Vorgesetzte
  • Sonstige

Nach Beendigung der wiederholten oder lang andauernden Arbeitsunfähigkeit wird ein Krankenrückkehrgespräch durchgeführt
.................................................................................Ja / Nein

Am Krankenrückkehrgespräch ist beteiligt:

  • die Personalabteilung
  • der Betriebsrat
  • die SBV
  • die Sozialberatung
  • der Eingliederungsmanager
  • der Vorgesetzte
  • Sonstige

Das Krankenrückkehrgespräch kann arbeitsrechtliche Folgen für die Betroffenen haben
.................................................................................Ja / Nein

Bei der Planung von Anlagen, Arbeitsverfahren und Produkten werden auch gesundheitliche bzw. ergonomische Anforderungen berücksichtigt
.................................................................................Ja / Nein

Unterstützungsmaßnahmen

Am Standort erhalten Beschäftigte bei wiederholter oder lang andauernder Arbeitsunfähigkeit ein Hilfeangebot von Seiten einer betrieblichen Stelle
.................................................................................Ja / Nein

Für die betroffenen Beschäftigten wird ein Eingliederungsplan erstellt
.................................................................................Ja / Nein

Während einer Langzeiterkrankung werden Beschäftigte von einer betrieblichen Stelle betreut
.................................................................................Ja / Nein

Nach einer Langzeiterkrankung erhalten die Betroffenen eine stufenweise Wiedereingliederung:

  • einen leistungsadäquaten Arbeitsplatz
  • einen „Schonarbeitsplatz“
  • einen speziellen Reha-Arbeitsplatz
  • einen Teilzeitarbeitsplatz
  • eine Qualifizierungsmaßnahme
  • ein Gesundheitsförderungsangebot
  • Sonstige

Zur Integration von Beschäftigten mit einer eingeschränkten Einsatzbandbreite erhalten Gruppen/Teams:

  • längere Vorgabezeiten
  • Zeitzuschläge
  • höhere Personalbelegung
  • Zeitgutschriften
  • Lohnkostenausgleiche
  • Sonstiges

Information und Qualifizierung

Die Beschäftigten werden über die Ziele und Maßnahmen der Eingliederungsregelung und über das Eingliederungsverfahren regelmäßig unterrichtet
.................................................................................Ja / Nein

Vorgesetzte, Arbeitssicherheitsfachkräfte und Fachkräfte der Planung werden zur Umsetzung der Eingliederungsverfahren und -maßnahmen qualifiziert
.................................................................................Ja / Nein

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