Erhebungsbogen zur Regelungspraxis und zum Entwicklungsstand des betrieblichen Eingliederungsmanagements
Vorbemerkung - Ein Instrument der IG Metall
Verändern beginnt mit dem Feststellen was ist. Der Erhebungsbogen zur Regelungspraxis und zum Entwicklungsstand des betrieblichen Eingliederungsmanagements unterstützt gezielt die Ist-Stand-Analyse in der Orientierungsphase. Damit lassen sich Schwachstellen aufdecken und Fortschritte beurteilen. So entsteht ein realistisches Bild der Ausgangslage.
Der Bogen
Eingliederungsregelung
Am Standort gibt es bei wiederholter oder lang andauernder Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten eine Eingliederungsregelung oder ein Eingliederungsverfahren:
.................................................................................Ja / Nein
Ein Eingliederungsverfahren existiert nur für spezielle Erkrankungen (z.B. Sucht- oder psychischen Erkrankungen):
.................................................................................Ja / Nein
Verfahrensgestaltung
Bei wiederholter oder lang andauernder Arbeitsunfähigkeit werden die Arbeitsunfähigkeitszeiten von der Personalabteilung erfasst:
.................................................................................Ja / Nein
Der Betriebsrat/ die Schwerbehindertenvertretung wird über wiederholte oder lang andauernde Arbeitsunfähigkeit informiert:
- von der Personalabteilung
- vom Vorgesetzten
- von der Sozialberatung
- vom Eingliederungsmanager
- von Sonstigen
Dem Betriebsrat bzw. der Schwerbehindertenvertretung werden auch die Beschäftigten mit einer Tätigkeitseinschränkung mitgeteilt
.................................................................................Ja / Nein
Eine betriebliche Stelle nimmt während der Arbeitsunfähigkeit schriftlich oder persönlich Kontakt zu den betroffenen Beschäftigten auf:
- der Betriebsrat
- die SBV
- die Sozialberatung
- der Eingliederungsmanager
- der Vorgesetzte
- Sonstige
Nach Beendigung der wiederholten oder lang andauernden Arbeitsunfähigkeit wird ein Krankenrückkehrgespräch durchgeführt
.................................................................................Ja / Nein
Am Krankenrückkehrgespräch ist beteiligt:
- die Personalabteilung
- der Betriebsrat
- die SBV
- die Sozialberatung
- der Eingliederungsmanager
- der Vorgesetzte
- Sonstige
Das Krankenrückkehrgespräch kann arbeitsrechtliche Folgen für die Betroffenen haben
.................................................................................Ja / Nein
Bei der Planung von Anlagen, Arbeitsverfahren und Produkten werden auch gesundheitliche bzw. ergonomische Anforderungen berücksichtigt
.................................................................................Ja / Nein
Unterstützungsmaßnahmen
Am Standort erhalten Beschäftigte bei wiederholter oder lang andauernder Arbeitsunfähigkeit ein Hilfeangebot von Seiten einer betrieblichen Stelle
.................................................................................Ja / Nein
Für die betroffenen Beschäftigten wird ein Eingliederungsplan erstellt
.................................................................................Ja / Nein
Während einer Langzeiterkrankung werden Beschäftigte von einer betrieblichen Stelle betreut
.................................................................................Ja / Nein
Nach einer Langzeiterkrankung erhalten die Betroffenen eine stufenweise Wiedereingliederung:
- einen leistungsadäquaten Arbeitsplatz
- einen „Schonarbeitsplatz“
- einen speziellen Reha-Arbeitsplatz
- einen Teilzeitarbeitsplatz
- eine Qualifizierungsmaßnahme
- ein Gesundheitsförderungsangebot
- Sonstige
Zur Integration von Beschäftigten mit einer eingeschränkten Einsatzbandbreite erhalten Gruppen/Teams:
- längere Vorgabezeiten
- Zeitzuschläge
- höhere Personalbelegung
- Zeitgutschriften
- Lohnkostenausgleiche
- Sonstiges
Information und Qualifizierung
Die Beschäftigten werden über die Ziele und Maßnahmen der Eingliederungsregelung und über das Eingliederungsverfahren regelmäßig unterrichtet
.................................................................................Ja / Nein
Vorgesetzte, Arbeitssicherheitsfachkräfte und Fachkräfte der Planung werden zur Umsetzung der Eingliederungsverfahren und -maßnahmen qualifiziert
.................................................................................Ja / Nein