Qualitätssicherung im Eingliederungsmanagement

im Eingliederungsmanagement soll sicherstellen, dass das gesetzlich festgelegte Qualitätsniveau erreicht und auf Dauer eingehalten wird. Im Einzelnen ist in einem unternehmensinternen Prozess der Qualitätssicherung zu beurteilen, ob die durchgeführten Maßnahmen, Instrumente und Verfahren des betrieblichen Eingliederungsmanagements die definierten Anforderungen erfüllen und ob die gesetzten Ziele erreicht werden. Dazu kommt es auf die Einhaltung folgender grundlegende Anforderungen an:

Woran erkennen die betrieblichen Akteure, dass der § 167 SGB IX erfolgreich umgesetzt wurde?

Strukturqualität

  • Der Arbeitgeber passt die Ziele, Strukturen und Verfahren des Eingliederungsmanagements in die betriebliche Organisation und Entscheidungen ein.
  • Maßnahmen, Abläufe, Strukturen und Verantwortlichkeiten des Eingliederungsmanagements sind in einer Betriebsvereinbarung abgebildet.
  • Die Vernetzung und Kooperation mit den externen Leistungsträgern wird kontinuierlich sichergestellt.

Prozessqualität

  • Die beschlossenen Ziele und Maßnahmen des Eingliederungsplans werden von den Mitgliedern umgesetzt und kooperativ bearbeitet.
  • Die Betroffenen werden bei allen maßgeblichen Entscheidungen beteiligt.
  • Die Interessenvertretung kann ihren Mitbestimmungs- und Unterstützungsauftrag uneingeschränkt ausüben.

Ergebnisqualität

  • Die Kernziele des Eingliederungsmanagements (Arbeitsunfähigkeit überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen, Arbeitsplatz erhalten) werden regelmäßig erreicht.
  • Am Ende einer gesundheitlichen Krise von Beschäftigten steht ein neues Beschäftigungsangebot.
  • Eine wachsende Zahl chronisch gesundheitlich beeinträchtigter ArbeitnehmerInnen bleibt dauerhaft betrieblich integriert.
  • Die erzielten Ergebnisse und die Qualität der Verfahrensabläufe werden kontinuierlich evaluiert und falls erforderlich optimiert.
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