Leitfaden für Führungskräfte zur Gesprächsführung

Im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements

Ein Instrument der AOK Hessen

Der Gesetzgeber sieht vor, dass in bestimmten Fällen der Arbeitsunfähigkeit Gespräche von der unmittelbaren Führungskraft geführt werden. Sie erfordern ein sensibles Vorgehen und sollten gut vorbereitet sein. Eine Beschreibung des Prozesses finden Sie hier.

Nachfolgend möchten wir Ihnen ergänzend Hinweise zur Vorbereitung und zur Führung des Gespräches an die Hand geben, nicht zuletzt weil die unmittelbare Führungskraft zu einer partnerschaftlichen Unterstützung des/der Mitarbeiters/Mitarbeiterin und einer positiven Beziehung zum Arbeitsplatz maßgeblich beitragen kann:

1. Vorbereitung

  • Sammeln Sie notwendige Informationen für das Gespräch, verschaffen Sie sich einen Überblick über die Arbeitsunfähigkeitszeiten.
  • Prüfen Sie für sich routinemäßig, ob möglicherweise ein Abhängigkeitsproblem des Mitarbeiters vorliegen könnte (siehe Dienstvereinbarung Sucht).
  • Bedenken Sie, dass der Mitarbeiter aus Ihrem Auftreten Rückschlüsse auf Ihre Einschätzung seiner Person, seiner Leistung oder seiner Prognose zieht.
  • Die Vertraulichkeit des Gespräches ist Voraussetzung für eine weitere tragfähige Führungsbeziehung.
  • Welche Verhaltensweisen/Tatsachen des Mitarbeiters machen Ihnen Sorgen?

2. Ablauf

  • Schließen Sie Störungen aus.
  • Drücken Sie gegenüber dem Mitarbeiter die Wertschätzung seiner Person und Interesse an seiner Gesundheit aus.
  • Informieren Sie den Mitarbeiter über Neuigkeiten aus dem Unternehmen.
  • Erwähnen Sie, dass dieses Gespräch keinerlei arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann und erläutern den Sinn und Zweck des Gesprächs.
  • Fragen Sie nach seinem Befinden und möglichen arbeitsbedingten Einflüssen auf die Gesundheit.
  • Sollten arbeitsplatzbedingte gesundheitliche Probleme vorliegen so suchen Sie gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten.
  • Stellen Sie offene Fragen.
  • Äußern Sie keine pauschalen Vermutungen und Bewertungen.
  • Geben Sie dem Mitarbeiter Gelegenheit zur Stellungnahme. Achten Sie auf ausgewogene Gesprächsanteile.
  • Zeigen Sie Verständnis für angesprochene persönliche Inhalte.
  • Bei häufigeren Erkrankungen können Sie nach ausreichender Behandlung, Therapiefortschritten oder dem Bemühen des Mitarbeiters zur Verbesserung seiner gesundheitlichen Lage fragen. Die Angaben des Mitarbeiters hierzu sind natürlich freiwillig. Stellen Sie sicher, dass alles Mögliche zur Verbesserung seiner gesundheitlichen Lage unternommen wird und treffen Sie ggf. darüber eine konkrete Vereinbarung.
  • Bieten Sie Hilfe über den Anlass hinaus an und geben Sie Infos zu Hilfsmöglichkeiten.
  • Fragen Sie nach persönlichen Anliegen des Mitarbeiters.
  • Sollten arbeitsplatzbedingte Belastungen vorliegen, so dokumentieren Sie diese bitte im Einverständnis mit dem Mitarbeiter mittels des vorgesehenen Formulars. Dieses verbleibt beim Mitarbeiter und der Führungskraft; der Arbeitskreis Gesundheit, erhält eine Kopie. Achten Sie hierbei auf die Vertraulichkeit der persönlichen Daten.
  • Versichern Sie die Vertraulichkeit und signalisieren Sie weitere Gesprächsbereitschaft.

(Im Text ist bei allen Sprachformen die Gleichstellung von weiblichen und männlichen Geschlechtsformen gemeint – aus stilistischen Gründen wird hier nur die kürzere männliche Form verwendet.)

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