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Präventionsportal >> Betriebliches Eingliederungsmanagement >> Fragen und Informationen zum §84.2
Muss der Arbeitgeber das BEM als System einführen?
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements als System mit Integrationsteam und auf der Grundlage einer Vereinbarung mit dem Betriebs- oder Personalrat besteht nicht.
Das Gesetz fordert die Anwendung im Einzelfall. Siehe hierzu auch das Urteil des LAG Berlin.
entnommen dem ZB info 3_2006
Betriebliches Eingliederungs-
management
Ein Informationsdienst des hessischen RKW-Arbeitskreises "Gesundheit im Betrieb"