3. Schritt
Der dritte Schritt liegt folgerichtig in der eigentlichen Durchführung der zuvor geplanten Maßnahmen
Hier ist die regelmäßige Rückmeldung über den aktuellen Verlauf der Maßnahmen sinnvoll. Eventuell müssen Korrekturen oder eine veränderte Planung vorgenommen werden. Hier kann erneut die Hilfe externer Partner hilfreich sein.
Der vierte und letzte Schritt , die abschließenden Bewertung des Eingliederungsprozesses von allen Beteiligten, sollte zum Schluss nicht vergessen werden.
Zur Zeit sind die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht sehr günstig für die Gesundheit vieler Beschäftigter. Wie viele Untersuchungen zeigen, besteht in der Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes eine anerkannte Quelle psychischer Beanspruchung. Das gleiche gilt für zunehmenden Zeitdruck aufgrund von Arbeitsverdichtung und weniger Personal. Dies führt nicht bei allen Mitarbeitern zu den gleichen negativen Beanspruchungszuständen, weil sie über unterschiedliche persönliche und soziale Ressourcen verfügen. Diese Ressourcen werden sich im Laufe verschiedener Lebensphasen auch ändern bzw. jeweils anderen Aufgaben zur Verfügung stehen (Kindererziehung, Pflege von Angehörigen usw.) Konzepte wie Work-Life-Balance und Diversity berücksichtigen solche Entwicklungen.
So gesehen stellt auch das betriebliche Eingliederungsmanagement eine gute Möglichkeit dar, auf individuelle Bedürfnisse und Erfordernisse einzelner Mitarbeiter/innen einzugehen und abgestimmte Gesundheitsförderungsmaßnahmen für besonders belastete Personen durchzuführen. Wenn die Erkrankung einzelner als Hinweis auf objektiv vorhandene Belastungen genutzt wird, besteht die Chance zur Optimierung der betrieblichen Situation und der „Wiedergewinnung“ eines/einer Mitarbeiter/in.