Gibt es Sanktionen gegen den Arbeitgeber, wenn er kein BEM durchführt?
Unmittelbar gibt es keine Sanktionen. Fachleute vertreten jedoch überwiegend die Auffassung, dass eine krankheitsbedingte Kündigung, die ohne Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements ausgesprochen wurde, in der Regel unverhältnismäßig und damit sozialwidrig ist.
Weitere Informationen
entnommen dem ZB info 3_2006