Können der Betriebs- oder Personalrat oder die Schwerbehindertenvertretung die Einführung eines BEM durchsetzen?

Laut Gesetz ist die Interessenvertretung im Einzelfall berechtigt, die Klärung zu verlangen. Darüber hinaus gewährt der Gesetzgeber ihr auch ein Kontrollrecht. Ein genereller Anspruch auf Einführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements kann aus § 167 Abs. 2 SGB IX direkt nicht abgeleitet werden (entnommen dem ZB info 3_2006).

Diese Ansicht ist allerdings nicht unstrittig, in der aktuellen Rechtssprechung wird der Durchsetzungsweg Einigungsstelle diskutiert und entschieden (AG Dortmund - Az.: BV 48/05, LAG Kiel - 6 TaBV 14/06).

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