Wie viel muss der Arbeitgeber wissen, um seiner Verpflichtung nachzukommen?

Grundsätzlich gilt: Nur so viel, wie erforderlich ist, um ein Betriebliches Eingliederungsmanagement, das der Gesundheit und Beschäftigungssicherung des Mitarbeiters dient, durchführen zu können. Das heißt: der Arbeitgeber muss nicht die Diagnose der Erkrankung kennen, wohl aber die gesundheitlichen Einschränkungen, die am Arbeitsplatz entstehen.

Weitere Informationen

entnommen dem ZB info 3_2006

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