Muss der Arbeitgeber das BEM als System einführen?
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements als System mit Integrationsteam und auf der Grundlage einer Vereinbarung mit dem Betriebs- oder Personalrat besteht nicht. Das Gesetz fordert die Anwendung im Einzelfall. Siehe hierzu auch das Urteil des LAG Berlin.
Weitere Informationen
entnommen dem ZB info 3_2006